KunstWerk Förderverein Schüttorf e.V.

Einleitungsworte des Gründungsmitglieds Peter J. Reichard: 

„Es gehört zur Verantwortung von Unternehmern, Kunst und Kultur aktiv zu fördern.“ 

Diesem Grundsatz des Künstlers Peter Andreas Mothes (1935-2008) haben zwei Unternehmer aus Schüttorf befolgt, indem sie ein altes Lager- und  Kontorhaus der Firma Flintermann am Bahnhof in Schüttorf, erbaut 1895, zur Verfügung gestellt bzw. 2011-12 komplett saniert als Kunst- und Seminarhaus eingerichtet haben. 

Darin vermitteln vielfältige Veranstaltungen den Menschen geistige, kreative und lebendige Impulse: Begegnung, Gesundheit und Bildung, künstlerischer Ausdruck sind gleichsam Säulen dieses KunstWerkes. Zugleich sind es jene Säulen, welche der Persönlichkeitsförderung eines jeden Menschen dienen. 

Große helle Räume für Ausstellungen und Veranstaltungen, drei kleinere für Seminare und Workshops und ein Atelier für kleine und große Künstler bietet das KunstWerk. 

„Es genügt nicht, eine Kultureinrichtung zu gründen; sie muss auch eine Zukunft haben.“ Um dem KunstWerk Schüttorf auch über die Präsenz seiner Begründer im Gründungsunternehmen hinaus wirtschaftliche Sicherheit und Gestaltungsmöglichkeiten zu bewahren reichen die für manche Veranstaltungen erhobenen Teilnehmerentgelte bei weitem nicht aus. Es lebt nicht nur vom Engagement des KunstWerk-Teams und Uneigennützigkeit seiner Kursleiter und Dozenten, sondern es braucht darüber hinaus die individuelle Förderung mit Rat, Tat und Spenden.  

Genau diesem gemeinnützigen Zweck zu dienen, hat sich der KunstWerk Förderverein Schüttorf e.V. 2013 gegründet der sich nicht nur über finanzielle sondern auch über ideelle Unterstützung freut.

Die Mitgliedschaft erfordert Beiträge, die z.Z. für Einzelpersonen auf 20 €, Ehepaare auf 30 € und juristische Personen auf 100 €  festgelegt sind. 

Darüber hinaus kann jedermann den Vereinszweck durch Spenden fördern. Der Verein ist durch finanzamtlichen Bescheid als förderungswürdig anerkannt und kann demnach für Mitgliedsbeiträge und Spenden entsprechende Bescheinigungen zur Vorlage beim Finanzamt ausstellen. Die Ausstellung erfolgt in der Regel zu Jahresbeginn für das voraufgegangene Jahr, bei Spenden von mehr als 200 € umgehend.“

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